Akkulampen im Fluggepäck        

 

Info für Taucher

 

Beim Transport einer Taucherlampe im Flugzeug verlangen Fluglinien.
Taucherlampen dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.

Bei eingeschalteten Taucherlampen kann es zu einer ungewöhnlichen Hitzeentwicklung kommen, deshalb dürfen diese nur im demontierten Zustand transportiert werden,

d.h. entweder das Leuchtmittel (Brenner) oder die Energiequelle muss entnommen werden.

 

Entfernen sie den Brenner ihrer Taucherlampe bevor sie diese im Handgepäck verstauen.